AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

1. Allgemeines

1.1 Sabine Kleinhofer ist freiberufliche Hebamme und ist sie in dieser Eigenschaft in das Hebammenregister des österreichischen Hebammengremiums zur Zahl 3844  eingetragen.

1.2 Mit gegenständlichen AGB wird der Behandlungsvertrag zwischen Sabine Kleinhofer (im weiteren als „Wahlhebamme“ bezeichnet) und der Schwangeren/ Gebärenden/ Wöchnerin (im weiteren als „Klientin“ bezeichnet) im Sinne eines freien Dienstvertrages geregelt.

 

2. Vertragsabschluss

2.1 Der Behandlungsvertrag zwischen der Wahlhebamme und der Klientin kommt nach erfolgtem, kostenpflichtigen Erstgespräch, Unterzeichnung des Behandlungsvertrages und des vereinbarten Leistungskataloges zustande.

2.2 Die Wahlhebamme ist berechtigt einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis mit der Klientin nicht erwartet werden kann.

 

3. Vertragsgegenstand

3.1 Der genaue Leistungsinhalt des Behandlungsvertrages ergibt sich aus dem zwischen der Wahlhebamme und der Klientin vereinbarten Leistungskatalog.

3.2 Die Wahlhebamme ist bei der Leistungserbringung grundsätzlich nicht an einen bestimmten Ort gebunden, wobei die Leistungserbringung in den häufigsten Fällen am Wohnsitz der Klientin erfolgt.

 

4. Kosten der Betreuung, Beratung und Pflege

4.1 Die von der Wahlhebamme erbrachten Leistungen werden gesondert vereinbart und in Rechnung gestellt, wobei die Honorarforderung der Wahlhebamme mit der Erbringung der vereinbarten Einzelleistung entsteht. 

4.2 Unterbleibt die Leistung ohne das Verschulden der Wahlhebamme, obwohl sie zur Erbringung bereit war, so gebührt der Wahlhebamme eine Vergütung gemäß Punkt 6.3 . 

4.3 Die Kosten der Wahlhebamme werden der Klientin mit der Aushändigung eines Preisspiegels zur Kenntnis gebracht.  

 

5. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

5.1 Die Zahlungsbedingungen werden individuell vereinbart. Ohne Vereinbarung wird eine Gesamtrechnung nach Beendigung der Zusammenarbeit gestellt. 

5.2 Im Fall des Zahlungsverzuges schuldet die Klientin der Wahlhebamme Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe von derzeit 4%. 

5.3 Die Wahlhebamme ist berechtigt für jede Mahnung Mahnspesen in der Höhe von 5.- Euro in Rechnung zu stellen. 

 

6.Termine

Erreichbarkeit der Hebamme: Montag bis Freitag (ausgenommen von Feiertagen) von 10:00 bis 18:00 Uhr per Telefonischer Kontaktaufnahme unter der Telefonnummer: +43 (0) 677 64146860. 

Eine elektronische Kommunikation mittels SMS wird von der Wahlhebamme und Klientin ausschließlich für Terminvereinbarungen bzw. -verschiebungen verwendet. Anfragen mittels elektronische Kommunikation (SMS, Whats App) seitens der Klientin bezüglich der Betreuung und Beratung ist aufgrund des Datenschutzes nicht möglich. Die Klientin ist aufgefordert, die Wahlhebamme telefonisch zu kontaktieren und eventuell einen Termin zu vereinbaren. 

6.1 Die jeweiligen Termine werden mit der Klientin einzeln vereinbart, wobei vereinbarte Termine wahrzunehmen sind.

6.2 Sollte ein Termin aus wichtigem Grund nicht wahrgenommen werden können, so ist dies spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin der Wahlhebamme persönlich oder telefonisch mitzuteilen. 

6.3 Wird der Termin nicht in oben angeführter Frist abgesagt, oder unentschuldigt überhaupt nicht wahrgenommen so hat die Klientin der Wahlhebamme einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 20,- Euro pro ausgefallener Behandlungsstunde zu bezahlen. Diese Kosten werden nicht von der Krankenkasse rückerstattet.

 

7. Dienstverhinderung

7.1 In Fällen von Krankheiten oder längerfristigen Abwesenheit hat die Wahlhebamme der Klientin die Dienstverhinderung unerzüglich nach bekannt werden bzw. bei geplanter Abwesenheit spätestens vier Wochen vor Eintritt des Ereignisses anzuzeigen.

 

8. Vertretungsbefugnis

8.1 Die Wahlhebamme erbringt ihre Leistungen in der Regel selbst. Sie kann sich jedoch auch durch eine geeignete Person vertreten lassen. Die Vertretung unterliegt denselben Verpflichtungen, zu deren Einhaltung sich die Wahlhebamme in dieser Vereinbarung verpflichtet hat. Insbesondere unterliegt die Vertretung den Bestimmungen der Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflicht. 

8.2 Bei Verhinderung der Wahlhebamme für die Erbringung der vereinbarten Leistungen bemüht sich die Wahlhebamme um eine professionelle Weiterversorgung für die Klientin.

 

9. Mitwirkungspflicht der Klientin

9.1 Die Klientin hat der Wahlhebamme im Rahmen der Aufnahme der Erstanamnese und  bei allen darauffolgenden Anamnesen alle nötigen Informationen und wahrheitsgemäßen Angaben über Umstände und gesundheitliche Beschwerden zu erteilen, welche aus Sicht der Wahlhebamme für  die ordnungsgemäße Wahrung des Wohls und der Gesundheit der Klientin, der Neugeborenen und Säuglinge notwendig sind.

9.2 Die Klientin verpflichtet sich der Wahlhebamme allfällige Änderungen der Personendaten oder Wohnsitz unverzüglich anzuzeigen.

9.3 Bei Verhinderung der Wahlhebamme hat die Klientin bei der Organisation einer professionellen Weiterversorgung mitzuwirken.

9.4 Sollte die Klientin die Wahlhebamme nicht erreichen können, ist die Klientin dazu verpflichtet Kontakt mit der von der Wahlhebamme genannten Ersatzperson aufzunehmen.

9.5 Sollte die Wahlhebamme auf den ersten telefonischen Kontaktversuch der Klientin nicht unmittelbar Antworten, ist die Klientin dazu verpfllichtet, die telefonische Kontaktaufnahme mit der Wahlhebamme weiterhin zu versuchen. Im Fall, dass die Wahlhebamme nicht erreichbar ist, muss die Klientin je nach Dringlichkeit ihren Hausarzt, ihren Kinderarzt oder die nächstgelegene Klinik aufsuchen.

9.6 Die Wahlhebamme kann vom Behandlungsvertrag zurücktreten, wenn die Klientin Ihre Mitwirkungspflicht verletzt.

 

10. Vertragsauflösung und Vertragsänderungen

10.1 Beide Vertragsparteien sind berechtigt ohne Angaben von Gründen jederzeit und mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Erklärung vom gegenständlichen Behandlungsvertrag zurückzutreten. 

10.2 Die Wahlhebamme darf die vertragliche Beziehung zur Klientin jedenfalls einseitig ohne Angaben von Gründen beenden bzw. von dem Behandlungsvertrag zurücktreten,  dies unter Berücksichtigung der entsprechenden Schutz- und Sorgfaltspflichten, wobei aber die Wahlhebamme nicht verpflichtet ist, die Klientin bei der Fürsorge für einen anderweitigen Hebammenbeistand zu unterstützen. 

10.3 Die Hebamme ist berechtigt die Behandlung abzubrechen, wenn insbesondere die Klientin die Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt, oder aber Therapiemaßnahmen vereitelt. 

10.4 Jedenfalls bleibt aber der Kostenanspruch der Wahlhebamme für die bis zur Vertragsauflösung erbrachte Betreuung, Beratung und Pflege erhalten. 

10.5 Vertragsänderungen können ausschließlich nur schriftlich erfolgen. 

 

11. Schweigepflicht und Datenschutz

11.1 Hinsichtlich der anvertrauten und bekannt gewordenen Tatsachen und Geheimnisse ist die Wahlhebamme  gemäß § 7 des Hebammengesetzes (HebG) zur Verschwiegenheit verpflichtet.

11.2 Gemäß Art. 13-15 DSGVO besteht für die Wahlhebamme die Verpflichtung eine Übersicht über die im Verfahrensverzeichnis genannten Angaben sowie über zugriffsberechtigte Personen zur Verfügung zu stellen. 

11.3 Auf Antrag der Klientin kann jederzeit Auskunft über die gespeichertem personenbezogenen Daten erteilt werden. 

11.4 Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht der Klientin eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist die Österreichische Datenschutzbehörde. 

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